57. Wissenschaftlicher DGE-Kongress

Ernährung heute – individuelle Gesundheit und gesellschaftliche Verantwortung:
Die DGE lädt zusammen mit dem Institut für Ernährungswissenschaften der Friedrich-Schiller-Universität Jena zum 57. Wissenschaftlichen Kongress vom 11. bis 13. März 2020 ein. Die wissenschaftliche Leitung haben Prof. Dr. Stefan Lorkowski, Prof. Dr. Anna Kipp und Prof. Dr. Lars-Oliver Klotz.
Jetzt bewerben mit Abstracts zum 57. Wissenschaftlichen Kongress:
www.conftool.pro/dge2020/
Bewerbungszeitraum: 1.9. bis zum 21.10.2019
Bewerben Sie sich mit Vorträgen oder Postern über Forschungsergebnisse aus dem Gesamtbereich der Ernährungswissenschaft mit den angrenzenden Disziplinen in folgenden Fachgebieten:
- Epidemiologie
- Ernährungsberatung
- Ernährungsbildung
- Ernährungsmedizin
- Ernährungsverhaltensforschung
- Gemeinschaftsverpflegung
- Lebensmittelwissenschaft
- Physiologie und Biochemie der Ernährung
- Public Health Nutrition
Hilfe für das Einreichen von Abstracts
- Der Abstract kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. Die Kongresssprache ist deutsch.
- Ordnen Sie Ihren Beitrag bitte einem der neun Themen zu.
- Vorgaben zur inhaltlichen Struktur: 1. Hintergrund (Objective), 2. Methoden (Methods), 3. Ergebnisse (Results), 4. Schlussfolgerungen (Conclusion).
- Der Abstract darf eine Gesamtzeichenzahl inklusive Leerzeichen von 2 000 Zeichen nicht überschreiten.
- Die hochgeladene Datei darf weder im Text noch in den Dokumenteneigenschaften und im Dateinamen, Angaben zum Autor, Institution oder Ort enthalten. Die Begutachtung erfolgt anonym.
- Abbildungen und Tabellen sind nicht erlaubt.
- Im Abstractband werden max. 5 Autoren benannt, alle weiteren werden mit et al. abgekürzt.
- Bitte vermeiden Sie den gleichen Beitrag jeweils separat als Vortrag und Poster einzureichen.
- Mit Ihrer Bewerbung erhält die DGE von Ihnen ein Nutzungsrecht für die Veröffentlichung Ihrer Texte im Abstractband. Der Abstractband wird zum Veranstaltungsbeginn auf der Webseite veröffentlicht.
- Bei Nicht-Einhaltung der inhaltlichen Struktur und der Gesamtzeichenzahl behält sich das Gutachtergremium vor, den Beitrag abzulehnen.
Nach der Bewertung der Beiträge durch ein Gutachtergremium entscheiden die wissenschaftlichen Leiter über die Annahme der Abstracts. Dabei behalten sie sich vor, die thematische Zuordnung und die Beitragsart gegebenenfalls zu ändern. Sie erhalten den Bescheid bis Anfang Januar 2020.